Kündigung der Mitgliedschaft/des Pachtvertrages

  1. Der Altpächter kündigt schriftlich (Pachtvertrag §9)
    • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum 30. November eines jeden Jahres
    • Kündigungen an Peter Ludwig / Kettwiger Straße 10 / 42549 Velbert
  2. Der Vorstand bestätigt die rechtmäßige Kündigung schriftlich
  3. Der Vorstand bestellt geschulte Wertermittler des Stadtverbandes (Pachtvertrag §10).
    • Die Kosten gehen zu Lasten des Altpächters
    • Das Ergebnis der Wertermittlung ist bindend.
    • Der Altpächter hat keinen Anspruch auf Entschädigung von Wertgütern, die sich über die Wertermittlung hinaus in der Parzelle befinden. Der Neupächter kann auf eigenen Wunsch mit dem Altpächter darüber verhandeln. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Auswahl des Vorstandes über den Neupächter (Satzung §3, Pachtvertrag §2.2 Abs2).
  4. Der Vorstand entscheidet über passende(n) Anwärter (Satzung §3, Pachtvertrag §2.2 Abs2) und informiert diese(n) über freie Parzelle und Betrag der Wertermittlung (Pachtvertrag §10).
    • Der Altpächter kann Vorschläge für Anwärter machen, er hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Auswahl (Satzung §3, Pachtvertrag §2.2 Abs2).
    • Der KGV kann die Parzelle als Neupächter übernehmen
    • Der Vorstand muss seine Entscheidung nicht begründen
    • Eine Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung für einen Pachtvertrag (Pachtvertrag Einleitung „… Vereinsmitglied […] nachstehend „Pächter“ genannt …“). Der Vorstand entscheidet über die Neuaufnahme von Mitgliedern. Das abgelehnte Mitglied hat ein einmaliges Berufungsrecht. Der erweiterte Vorstand entscheidet dann endgültig (Satzung §3).
  5. Der Vorstand legt einen Besichtigungstermin in Absprache mit dem Altpächter fest
  6. Der Vorstand führt den Besichtigungstermin durch
  7. Der Vorstand entscheidet über den passenden Neupächter
  8. Der Vorstand macht einen Termin mit dem Neupächter / Altpächter zum Vertragsabschluss/Pächterwechsel und führt diesen durch.
    • Der Altpächter erhält eine Kündigungsentschädigung abzüglich aller evtl. noch offenen Restschulden (Pachtvertrag §10).

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung

Euer Vorstand

Login Form