Status "Mitglied"

Was sagt die Satzung?

Laut unserer Satzung (§3) gibt es Mitglieder, die den Verein durch 

-          praktische Kleingartenarbeit nach Abschluß des entsprechenden Pachtvertrages (§3 Abs. 1a) oder

-          Förderung und Unterstützung des Kleingartenwesens (§3 Abs.1b)

unterstützen.

Dies traf auf (fast) alle derzeitigen Mitglieder zu, egal ob bisher passiv oder aktiv. 

Weiter wird in unserer Satzung (§5) jedoch auch erklärt, dass jedes Mitglied u.a. die Pflicht hat

-          Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie Umlagen … zu entrichten, ... (§5 Abs. 1d)

-          die festgesetzten Gemeinschaftsleistungen zu erbringen …(§5 Abs.2)

Dies wurde nicht so gehandhabt und mußte geändert werden. 

Wie wird es umgesetzt?

Mitglieder mit Garten (§3 Abs.1a -> bisher „Aktiv“) und Mitglieder ohne Garten (§3 Abs.1b -> bisher „Passiv“) haben die gleichen Rechte und auch Pflichten wie in §4 und §5 unserer Satzung beschrieben werden. Es gibt keinerlei Unterschiede mehr.

Zusätzlich zu diesen Rechten und Pflichten müssen Mitglieder mit Garten (§3 Abs.1a) natürlich die Vorgaben des Pachtvertrages erfüllen. Dies wird seit dem 01.01.2010 vom Vorstand so gehandhabt.

 
Anfallende Kosten/Beiträge (Stand 01.01.2020):

  • 50,00€ Mitgliedsbeitrag
  • 50,00€ Umlagen (ca.)
  • 11h Arbeitsdienst muss geleistet werden


Zusätzlich fallen für Pächter noch folgende Kosten an (Stand 01.01.2020)

  • 0,32€/m² Pacht
  • 0,00€ Grundgebühr Strom und Wasser
  • 1,36€/m³ Wasserverbrauch
  • 0,28€/kWh Stromverbauch
  • 33,75€ Grundversicherung Parzelle (Laube, Unfall, Rechtschutz)
  • 4,87€ Umlage Verlust Strom/Wasser

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