Förderer des Vereins wird/ist, wer mind. 1x jährlich einen Betrag von mind. 15,00€ an den Verein spendet (Geldzuwendung). Dies bleibt die einzige Voraussetzung um den Status „Förderer des Vereins“ für das laufende Jahr zu erhalten.
Dafür darf der Förderer des Vereins:
- an Vereinsaktionen teilnehmen (z.B. eigene Kinder zum Betrag eines Mitglieds an der Weihnachtsfeier)
- das Gemeinschaftshaus für private Zwecke mieten (Voraussetzung ist ein mind. einjähriger Status als Förderer und die Spende des Betrags für das laufende Jahr.
Weitere Ansprüche gegenüber dem Verein bestehen nicht.
Anfallende Kosten/Beiträge (Stand: 01.01.2020):
- jährliche Spende von mind. 15,00€ an den Verein
Was sagt die Satzung?
Laut unserer Satzung (§3) gibt es Mitglieder, die den Verein durch
- praktische Kleingartenarbeit nach Abschluß des entsprechenden Pachtvertrages (§3 Abs. 1a) oder
- Förderung und Unterstützung des Kleingartenwesens (§3 Abs.1b)
unterstützen.
Dies traf auf (fast) alle derzeitigen Mitglieder zu, egal ob bisher passiv oder aktiv.
Weiter wird in unserer Satzung (§5) jedoch auch erklärt, dass jedes Mitglied u.a. die Pflicht hat
- Aufnahme- und Mitgliedsbeiträge sowie Umlagen … zu entrichten, ... (§5 Abs. 1d)
- die festgesetzten Gemeinschaftsleistungen zu erbringen …(§5 Abs.2)
Dies wurde nicht so gehandhabt und mußte geändert werden.
Wie wird es umgesetzt?
Mitglieder mit Garten (§3 Abs.1a -> bisher „Aktiv“) und Mitglieder ohne Garten (§3 Abs.1b -> bisher „Passiv“) haben die gleichen Rechte und auch Pflichten wie in §4 und §5 unserer Satzung beschrieben werden. Es gibt keinerlei Unterschiede mehr.
Zusätzlich zu diesen Rechten und Pflichten müssen Mitglieder mit Garten (§3 Abs.1a) natürlich die Vorgaben des Pachtvertrages erfüllen. Dies wird seit dem 01.01.2010 vom Vorstand so gehandhabt.
Anfallende Kosten/Beiträge (Stand 01.01.2020):
- 50,00€ Mitgliedsbeitrag
- 50,00€ Umlagen (ca.)
- 11h Arbeitsdienst muss geleistet werden
Zusätzlich fallen für Pächter noch folgende Kosten an (Stand 01.01.2020)
- 0,32€/m² Pacht
- 0,00€ Grundgebühr Strom und Wasser
- 1,36€/m³ Wasserverbrauch
- 0,28€/kWh Stromverbauch
- 33,75€ Grundversicherung Parzelle (Laube, Unfall, Rechtschutz)
- 4,87€ Umlage Verlust Strom/Wasser
Der Kleingärtnerverein "Zur Grafenburg" e.V., überläßt im Rahmen der Bestimmungen seiner Satzung dem Vereinsmitglied nachstehend "Pächter“ genannt, aus der ihm zur Verfügung stehenden Kleingartenanlage einen Kleingarten zur ausschließlich kleingärtnerischen Nutzung nach Maßgabe des Generalpachtvertrages.
Demzufolge wird nachstehender
geschlossen:
Auszug aus dem Mitgliedsbuch des LandesverbandRheinland der Kleingärtner e.V. (Stand 1984)